Rechtsgrundlagen

Die Stiftung Forum Verfassung wurde mit dem Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung eingerichtet (siehe RIS).

Grundlage ist nicht eine Gründungserklärung eines Gründers, weshalb es sich bei der Stiftung Forum Verfassung nicht um eine Stiftung im Sinne des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes 2015 – BStFG handelt. Einige Bestimmungen des BStFG 2015 sind jedoch zu beachten, wie beispielsweise über die Eintragung in das Stiftungsregister oder die Stiftungsprüfung (siehe RIS).

Der Vorstand der Stiftung Forum Verfassung hat in seiner Geschäftsordnung beschlossen, diese Geschäftsordnung auf der Homepage der Stiftung Forum Verfassung zu veröffentlichen: Geschäftsordnung

 

 

Foto: Landespressestelle Vorarlberg/Alexandra Serra