Organe der Stiftung:
Stiftungsvorstand:
Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen. Drei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Diese werden auf Vorschlag von zwei Drittel aller Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und nach Anhörung des Kuratoriums von dem für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesminister bzw. von der für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesministerin bestellt. Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind Mitglieder der öffentlichen österreichischen Universitäten, die auf Vorschlag der uniko – Österreichische Universitätenkonferenz – und nach Anhörung des Kuratoriums von dem für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesminister bzw. von der für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Bundesministerin bestellt werden.
Die derzeitigen Mitglieder sind:
Vorsitzender des Vorstandes:
Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter
Stellvertreterin des Vorsitzenden:
Univ.- Prof. in Dr. in Verena Madner
Weitere Mitglieder des Vorstandes:
Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek
Mag. a Brigitte Hütter, MSc
Univ.-Prof. Dr. DDr.h.c. Michael Lang
Kuratorium:
Die Mitglieder sind:
der Präsident bzw. die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, der bzw. die sich durch einen Vizepräsidenten bzw. eine Vizepräsidentin vertreten lassen kann
der Präsident bzw. die Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofes, der bzw. die sich durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin vertreten lassen kann
der Präsident bzw. die Präsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der bzw. die sich durch einen stellvertretenden Präsidenten bzw. durch eine stellvertretende Präsidentin vertreten lassen kann
der Präsident bzw. die Präsidentin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der bzw. die sich durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin vertreten lassen kann
der Leiter bzw. die Leiterin des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, der bzw. die sich vertreten lassen kann
der Leiter oder die Leiterin der Parlamentsdirektion, der bzw. die sich vertreten lassen kann
der Präsident bzw. die Präsidentin des Museumsbundes Österreich, der bzw. die sich durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin vertreten lassen kann
zwei Mitglieder, die von zwei Drittel aller Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aus dem Kreis der ehemaligen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes entsendet werden
ein Vertreter bzw. eine Vertreterin jeder im Nationalrat vertretenen politischen Partei, der bzw. die dem Verfassungsausschuss des Nationalrates als Mitglied angehören soll und sich vertreten lassen kann
fünf Mitglieder der öffentlichen österreichischen Universitäten, jedenfalls aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, der Zeitgeschichte, der Museumspädagogik, der (Fach)Didaktik, die von der uniko-Österreichische Universitätenkonferenz entsendet werden, wobei eine ausgeglichene Repräsentanz der Geschlechter sicherzustellen ist
ein leitender Bediensteter bzw. eine leitende Bedienstete des Amtes der Landesregierung jenes Bundeslandes, das im Bundesrat den Vorsitz führt, der bzw. die sich vertreten lassen kann
ein Mitglied, das von der Wirtschaftskammer Österreich entsendet wird, und ein Mitglied, das von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte entsendet wird.
Vorsitzende:
Dr.in Brigitte Bierlein
Bundeskanzlerin aD, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes aD und Generalanwältin iR
Stiftungsprüfer oder Stiftungsprüferin:
Der Stiftungsprüfer bzw. Stiftungsprüferin wird vom Bundesminister bzw. der Bundesministerin für Finanzen bestellt.
Foto: Landespressestelle Vorarlberg/Alexandra Serra