Zweck und Aufgaben

Die Zwecke der Stiftung Forum Verfassung sind im Bundesgesetz wie folgt festgelegt:

  • Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage einer auf den Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaates, des Bundesstaates, der Gewaltentrennung und der Freiheit gegründeten Republik sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit;
  • Vermittlung von Informationen über den aktuellen Stand der Verfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit;
  • Vermittlung von Informationen über die Aufgaben und die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis;
  • Vermittlung der Entwicklungen im österreichischen und europäischen Verfassungsrecht;
  • Vermittlung der Entwicklung der österreichischen und europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit.
  • Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über die Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit gemäß § 4 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung

Die Aufgaben der Stiftung Forum Verfassung sind in der Begründung des Initiativantrages wie folgt dargestellt:

„Die Stiftungszwecke sollen durch bewusstseinsbildende Aktivitäten in der Öffentlichkeit, Ausstellungen und Führungen, Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten sowie durch die Verleihung des Verfassungspreises erreicht werden.

Ein Schwerpunkt soll die Vermittlung der Rolle und Arbeit des Verfassungsgerichtshofes an Jugendliche (Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten) sein, aber natürlich soll die interessierte allgemeine Öffentlichkeit auch berücksichtigt werden.

Der Aufbau einer Ausstellung (mit digitalem Schwerpunkt) soll die inhaltlichen Fakten über die Verfassung, den Verfassungsgerichtshof und die konkreten Rechte für die Bürgerinnen und Bürger vermitteln. Die Einbeziehung der Personen soll durch Guides erfolgen, die durch die Ausstellung führen. Dabei sollen Personen individuell oder in Kleingruppen durch digitale und analoge Ausstellungsmittel auch eigenständig Problemstellungen lösen und Inhalte erarbeiten können.

Mit der Ausstellung sowie dem Einsatz von Guides für die Führungen soll einerseits eine qualitativ hochwertige und auf die Interessierten zugeschnittene Wissensvermittlung erreicht werden. Andererseits kann mit dieser Organisationsform die stets steigende Nachfrage nach Führungen in zeitgemäßer Form sichergestellt werden. Bisher wurden Führungen von Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes zusätzlich zu ihren Aufgaben durchgeführt, was zu beschränkten Kapazitäten führt und die Nachfrage nicht mehr abdecken kann.

Sonderausstellungen sollen dabei auch immer wieder auf abwechselnde inhaltliche Schwerpunkte oder Jahrestage und Jubiläen im Zusammenhang mit unserer Verfassung eingehen und die Dauerausstellung somit laufend ergänzen.

Für Schulen sollen auch Lerninhalte zum Thema entwickelt und angeboten werden, die im Unterricht eigenständig oder als Vorbereitung zu einem Besuch der Ausstellung verwendet werden können. Auch hier entwickelt sich eine immer stärker steigende Nachfrage, die der Verfassungsgerichtshof bisher durch das Projekt „Verfassung macht Schule" abzudecken versucht hat.

Neben dem Schwerpunkt der Wissensvermittlung soll das Thema der Verfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit noch stärker bewusst gemacht werden. Dies soll durch die Verleihung eines Verfassungspreises an Personen oder Institutionen erfolgen, die sich in dieser Hinsicht besonders engagieren und Ideen zur Förderung des Demokratie- und Rechtsstaatsverständnisses entwickeln und umsetzen.“

 

Foto: Landespressestelle Vorarlberg/Alexandra Serra